Ersatzverfahren anlegen

Für Patienten ohne vorliegende eGK einen Schein mit Ersatzverfahren anlegen und abrechnen.

Das Ersatzverfahren wird benötigt, um Patienten ohne eGK – oder wenn diese nicht lesbar ist – dennoch behandeln zu können und mit der KV regulär abzurechnen. Sie erhalten in dieser Lerneinheit zunächst allgemeine Informationen durch die kassenärtzliche Bundesvereinigung sowie potentielle Gründe für das Durchführen eines Ersatzverfahrens. Im folgenden Abschnitt beschäftigen wir uns mit dem Anlegen eines Abrechnungsscheines sowie Behandlungsausweises mit Ersatzverfahren und richten anschließend das (elektrische) Format der Gesundheitskarte des Patienten ein. Nun können wir mit dem Ausfüllen des KV-Scheins im Ersatzverfahren beginnen. Nach erfolgreicher Anlage des KV-Scheins zeigen wir Ihnen die Abrechnung des GKV-Patienten, die wie gewohnt über EBM stattfindet. Abschließend lernen Sie nun noch die Statistik kennen, bei welcher Sie sich eine Liste aller KV-Scheine mit EV filtern und drucken können.